Disziplinen

Informationen LGA

Luftgewehr

Allgemeine Bestimungen für Meisterschaften und Wettkämpfe, die in der Disziplin "stehend aufgestützt" durchgeführt werden (in Anlehnung an die Regeln der Ö bzw. ISSF) (vorläufiger Beschlu vom 3. März 1997).

Allgemeines

Wenn der Wortlaut dieser Schießordnung im Einzelfall eine eindeutige Auslegung nicht zulassen sollte, so ist diese im Sinne sportlichen Anstandes vorzunehmen, der insbesondere die bestmögliche Gleichstellung aller Wettkampfteilnehmer verlangt.

Stellung

  • Der Schütze darf sich an der Vorderseite des Schießstandes anlehnen. Seitliches Anlehnen des Armes oder Körpers ist nicht gestattet.
  • Der Schütze muss sich mit beiden Ellenbogen auf der Standauflage oder der Ladebank abstützen. Beide Unterarme und die Ärmel der Schießjacke müssen von der Oberfläche sichtbar abgehoben sein. Der Abstand von Handrücken der Stützhand zur Standauflage bzw. Ladebank muß eine Neigung von 30 Grad aufweisen.
  • Das Gewehr darf nur durch die beiden Hände und eine Schulter abgestützt werden. Es darf keinen anderen Punkt oder Gegenstand berühren oder auf ihm aufliegen. Die Stützhand darf das Gewehr nur an der Schaftunterseite unterstützen.

Standauflagen

  • Private Standauflagen dürfen nicht verwendet werden.
  • Die Standauflagen dürfen wie folgt sein: 
    * Verschiedene hohe Auflagen, von denen sich der    
       Schütze die für ihn passende aussuchen darf. 
    *  Eine in der Höhe verstellbare und in jeder beliebigen Höhe feststellbare Auflage.
  • Die Standauflage muss so beschaffen sein, dass die vorgeschriebene Stellung (Pkt. 2) problemlos eingenommen werden kann. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, die Standauflagen zu benutzen. Zulässig ist auch das Aufstützen auf der Ladebank.

Waffen

Die Waffen müssen den ISSF-Regeln entsprechen.

Sicherheitsbestimmungen

Die in den ISSF bzw. in der ÖSCHO enthaltenen Sicherheitsbestimmungen sind auch für die Disziplin "Stehend aufgestützt" gültig.

Wettkampfbestimmungen

Allgemeine Wettkampfbestimmungen: entsprechend der ÖSCHO. Spezielle Wettkampfbestimmungen: entsprechend der ÖSCHO.

Wettkampfklassen/Bewerbe

  • Männer sind männliche Schützen, die im jeweiligen Kalenderjahr noch nicht 45 Jahre alt werden. 40 Schuss stehend aufgestützt/Schießzeit 60 Minuten
  • Frauen sind weibliche Schützen. Sie können bei entsprechendem Alter in den Seniorenklassen starten. 40 Schuss stehend aufgestützt/Schießzeit 60 Minuten.
  • Senioren I. und II. sind männliche und weibliche Schützen, die im jeweiligen Kalenderjahr 45 Jahre alt werden. 40 Schuss stehend aufgestützt / Schießzeit 60 Minuten.
  • In jeder Klasse müssen mindestens fünf Teilnehmer starten, damit eine Wertung in der entsprechenden Klasse erfolgen kann. Bei ungenügender Beteiligung in einer Klasse erfolgt die Wertung in der nächsthöheren Klasse.
  • Jedem Teilnehmer ist es gestattet, bei Meisterschaften in einer höheren Leistungsklasse zu starten, deren Bestimmungen er in allen Bereichen einzuhalten hat. Macht ein Schütze von dieser Möglichkeit Gebrauch, darf er im gleichen Bewerb nicht mehr in einer anderen Klasse starten.
  • Eine Mannschaft besteht aus drei Schützen. Jeder Schütze kann auch in der Mannschaftswertung nur in jener Klasse gewertet werden, für deren Einzelwertung er genannt wurde.
  • Gemischte Bewerbe
    Wenn die Wettkampfprogramme 'in den Klassen identisch sind, dürfen gemischte Mannschaften genannt werden.
  • Frauen dürfen bei entsprechendem Alter in der Seniorenmannschaft genannt werden, werden dann aber auch in der Einzelwertung in dieser Klasse gewertet.
  • Frauen dürfen nur dann in der Männerklasse starten wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn für eine Frauenklasse zu wenig Teilnehmerinnen gemeldet wurden.
  • Finalschießn werden gemischt durchgeführt.

Regeln für die Durchführung von Meisterschaften

  • Ausschreibung / Durchführung / Entschädigung 
    Die Ausschreibung zur Meisterschaft sowie die Einteilung der Vereine erfolgt durch den zuständigen Sportleiter, und zwar mindestens eine Woche vor dem festgelegten Termin.

    Die Durchführung der Meisterschaft obliegt dem Verein, der vom zuständigen Sportleiter nach Absprache damit betraut worden ist; dazu gehören Anmeldung, Ausgabe der vorbereiteten Wettkampfscheiben an die Schützen, Standeinteilung (Auslosung), Standaufsicht, Auswertung, Veröffentlichung der Ergebnisse am Stand, Übermittlung der Ergebnisse an den Sportleiter. 

    Der durchführende Verein erhält die Standgebühr als Entschädigung für die Organisation. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Durchführung von sogenannten Rundenwettkämpfen, die unentgeltlich von den Vereinen durchgeführt werden.
  • Scheiben / Gewehre 
    Für den Wettkampf müssen numerierte, international anerkannte Wettkampfscheiben verwendet werden. Dies können entweder 5-er Streifen oder Einzelspiegel sein. Pro Spiegel darf nur ein Schuss abgegeben werden. Probescheiben: Jeder Schütze hat pro Wettbewerb 5 Spiegel zur Verfügung. 
    Die Waffen der Teilnehmer müssen den ISSF-Regeln entsprechen und können vor dem Wettkampf vom Standpersonal überprüft werden.
  • 40 Schuss stehend aufgestützt (s.Pkt. 2 "Stellung"). Schießzeit einschließlich der Probeschüsse: 60 Minuten. Probeschüsse: unbegrenzt vor Beginn des Wettkampfs, danach sind keine weiteren Probeschüsse erlaubt. Ausnahme: Sollte am Stand oder Gewehr während des Wettkampfes ein Defekt auftreten, dürfen nach Behebung des Defekts weitere Probeschüsse erfolgen. Das Wechseln der Scheiben erfolgt normalerweise durch den Schützen selbst unter Aufsicht des Standpersonals. Für das Beschießen der richtigen Scheiben ist ausschließlich der Schütze selbst verantwortlich.
  • Bewerbungen für die Durchführung der Landesmeisterschaften "Stehend aufgestützt" sind jeweils bis 1. November des Vorjahres an den Landesverband zu richten.

Senioren III

Die Landesmeisterschaft Senioren III - aufgelegt" wird gemeinsam mit der Landesmeisterschaft "stehend aufgestützt" durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

Bertram Fetz
Luftgewehr aufgestützt
Bertram Fetz
M +43(0)650/3008251
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