Für die Mitglieder des Vorarlberger Schützenbundes und Personen, die sich für den Vorarlberger Schützenbund und um das Vorarlberger Schützenwesen besondere Verdienste erworben
haben, stehen folgende Ehrungen und Ehrenzeichen offen:
a) Landesehrenoberschützenmeister nach § 13;
Die Würde des Landesehrenoberschützenmeisters ist das höchste Ehrenamt, das der Vorarlberger Schützenbund verleihen kann. Er hat Sitz und Stimme in der Bundesvorstehung.
b) Ehrenmitglieder
Für Beschlüsse über Anträge auf Ernennung von Ehrenmitgliedern ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
In allen anderen Fällen genügt die einfache Stimmenmehrheit
c) Ehrenzeichen
• Goldenes Ehrenzeichen des Vorarlberger Schützenbundes;
• Großes Verdienstzeichen des Vorarlberger Schützenbundes in Silber;
• Großes Verdienstzeichen des Vorarlberger Schützenbundes in Gold.
Über die Verleihung entscheidet mit Ausnahme von § 22 lit a und b (Landesehrenoberschützenmeister) die Bundesvorstehung.